Genehmigungsverfahren

Umfangreiche Untersuchungen


Ein Großvorhaben wie der Bau eines neuen Kraftwerks durchläuft natürlich ein umfangreiches, öffentliches Genehmigungsverfahren, das die Auswirkungen des Neubaus auf alle Schutzgüter eingehend prüft und bewertet. In den Genehmigungsprozess werden alle einbezogen, die im weitesten Sinne mit dem Projekt konfrontiert sind: das Land, die Kommunen und nicht zuletzt die Bevölkerung.

 

Raumordnungsverfahren

 

Darüber hinaus wurde für den geplanten Block 6 ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Dieses ist im Juni 2009 abgeschlossen worden. Das Regierungspräsidium Darmstadt kam zu dem Ergebnis, dass Block 6 mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, wenn gewisse Maßgaben eingehalten werden. Diese lauten im Wesentlichen:

 

  • E.ON muss die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten und das Emissionsversprechen einhalten. Das heißt, dass nach dem Ausbau des Kraftwerks keine höheren jährlichen Frachten an Staub, Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid emittiert werden dürfen als im Durchschnitt der Jahre 1996-2006.
  • Die alten Blöcke 1 bis 3 müssen mit der Inbetriebnahme des neuen Blockes 6 endgültig außer Betrieb gehen.
  • Es darf kein anderer Brennstoff als Steinkohle verwendet werden.
  • Beim Bau des Kraftwerksblocks muss die Möglichkeit der Nachrüstung mit Technologien zur CO2-Abscheidung vorgesehen werden.
  • Die Möglichkeiten zur Fernwärmeauskopplung sollen so weit wie möglich ausgeschöpft werden.

 

Die landesplanerische Beurteilung enthält darüber hinaus eine Vielzahl von Hinweisen, die im nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren beachtet werden müssen.

 

 

Anlagenzulassungsverfahren

 

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurde im Juli 2009 formell eingeleitet. Die aus über 20 Aktenordnern bestehenden Antragsunterlagen lagen öffentlich aus, so dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Einwände und Bedenken bei der Behörde einzureichen. Im November 2009 wurden die eingegangenen Einwendungen im Rahmen des öffentlichen Erörterungstermins im Bürgerhaus in Großkrotzenburg diskutiert.

 

Ende 2010 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die erste Teilgenehmigung für den Bau von Block 6 erteilt.

    

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